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des Thomas-Mann-Gymnasiums Oschatz in der Fassung lt. Beschluss der
Schulkonferenz vom 07.05.2013 (redaktionelle Anpassung ab Schuljahr 2016/17)             

 

Geltungsbereich:

Diese Hausordnung gilt für alle Schüler, Beschäftigte, Eltern und Gäste des Thomas-Mann-Gymnasiums Oschatz auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und wird ergänzt durch die Brand- und Evakuierungsordnung.

1.    Allgemeine Bestimmungen:

1.1. Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserer Schule.
Saubere Kleidung und Einhaltung der persönlichen Hygiene sind Voraussetzung für das Lehren und Lernen in der Schulgemeinschaft.

1.2. Das Abstellen von Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen, Kraftfahrzeuge der Schüler/innen auf dem Parkplatz der Rosentalsporthalle.

1.3. Das Schulgelände mit allen Einrichtungen ist pfleglich zu behandeln. Sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle Schäden sind sofort dem Hausmeister bzw. im Sekretariat zu melden. Sind Schäden bewusst verursacht worden, hat der Verursacher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten.

Jeder ist aufgefordert, sparsam mit Arbeitsmitteln, Energie und Wasser umzugehen.

1.4. In jeder Klasse ist ein Ordnungsdienst zu benennen, der für den ordentlichen Zustand des Unterrichtsraumes verantwortlich ist.
Stellen die Schüler beim Betreten eines Unterrichtsraumes eine auffallende Unordnung oder Verschmutzung fest, so ist dies dem Fachlehrer mitzuteilen. Die Schüler betreten den Raum in diesem Fall nicht.
Am Ende des Unterrichts sind die Stühle hochzustellen, ggf. das Licht zu löschen und die Fenster zu schließen.
Während der Pausen sind die Fenster geschlossen oder in Kippstellung.

1.5. Psychische und physische Gewaltanwendung wird geahndet.

1.6. Private Mobiltelefone und funktionsähnliche Geräte sind während des Unterrichts auszuschalten und in den Schultaschen zu verwahren.

1.7. Foto- und Filmaufnahmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, sind nicht gestattet.

1.8. Zur Information und Meinungsäußerung können Wandzeitungen genutzt werden, wenn dadurch die Rechte und Würde anderer Personen nicht verletzt werden.

1.9. Alle Veröffentlichungen im Schulhaus unterliegen der Genehmigung durch die Schulleitung.

2. Fürsorge und Aufsicht

2.1. Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im Sekretariat vorzunehmen. Der Klassenlehrer oder Tutor ist zu informieren. Während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen unterliegen die Schüler der Aufsicht der Schule. In den Pausen dürfen die Schüler der Klassen 5 bis 9 das Schulgelände nicht verlassen. Das Verlassen des Schulgeländes bei Freistunden ist nur Schülern ab der 10. Jahrgangsstufe mit schriftlicher Einwilligung der Eltern (bei Volljährigkeit in Eigenverantwortung) und Genehmigung durch die Schule gestattet.

2.2. Für die selbstständige Beschäftigung während Freistunden sind der Speiseraum, ausgewiesene freie Klassenzimmer sowie der Leseraum vorgesehen.

Leseraumordnung

1. Der Leseraum ist für Bücherfreunde und Leseratten immer geöffnet.

2. Der Austausch von Büchern ist ausdrücklich erwünscht.

3. Um die Freude an unserem Leseraum lange zu erhalten,

.     bitte mit den Büchern und allen Einrichtungsgegenständen sorgsam und verantwortungsvoll umgehen,

.      auf Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme achten,

.      Taschen, Rucksäcke, Regenschirme im Taschenregal vor dem Leseraum abstellen,

.     festgestellte Mängel sind sofort mitzuteilen (beim aufsichtsführenden Lehrer, im stellv.

      Schulleiterzimmer oder Sekretariat).

2.3. Schüler, die an der Essensversorgung teilnehmen, lassen ihre Taschen in den Regalen im Durchgang zum Hintergebäude.

2.4. Die zentrale Aufbewahrungsstelle von Fundsachen befindet sich beim Hausmeister.

3. Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung

3.1. Der Unterricht ist pünktlich und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.
Ist ein Lehrer 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, ist dies von einem Schüler im Sekretariat zu melden.

3.2. Krankheit/ Abmeldung in Sekundarstufe I:
Die Eltern melden bis spätestens 8:00 Uhr unter Angabe des Namens und der Klasse ihr Kind im Sekretariat der Schule ab.
Zusätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung des Kindes schnellstmöglich einzureichen.
Ist das Sekretariat nicht besetzt, dann ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Muss ein Kind einen Facharzttermin wahrnehmen, informieren die Eltern rechtzeitig vorher schriftlich den Klassenleiter.
Eltern informieren die Schule über ansteckende Krankheiten.

3.3. Krankheit/ Abmeldung in Sekundarstufe II:
Der betreffende Schüler trägt sich dann im Sekretariat aus und legt schriftlich Nachweis darüber ab, welcher Lehrer ihn entlassen hat und wohin er sich begibt. Es erfolgt zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung des Entschuldigungspflichtigen.

3.3.1. Bei Klausuren und Nachklausuren hat der Schüler, wie in der Prüfung, ein ärztliches Attest fristgerecht im Falle einer Erkrankung einzureichen. Sonst wird die nicht erbrachte Leistung mit 0 Punkten bewertet. Der Schüler legtzuerst dem Kursleiter, bei dem die Leistung erbracht wird, das ärztliche Attest vor und gibt dieses danach bei seinem Tutor ab.

3.3.2. Sind Referate, komplexe Leistungen und andere Leistungsnachweise für den Unterricht am Tage der Verhinderung zu erbringen, schickt der Schüler im Falle von Teamarbeit einem anderen Schüler seines Teams seine schriftlichen Materialien in geeigneter Weise zu. Sonst sind die Materialien am Folgetag im Sekretariat der Schule zu hinterlegen.

3.3.3. Bei nicht hinreichenden Leistungsnachweisen kann eine Ersatzprüfung über den gesamten oder bis dato behandelten Stoff durch den Kursleiter angeordnet werden.

4. Rechte der Schüler

4.1. Die Schüler wirken bei der Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben mit.

4.2. Die Schüler nehmen ihr Recht auf Mitwirkung wahr, indem sie z. B. 

  • die Schülervertretung wählen bzw. in der Schülervertretung mitarbeiten,
  • Vorschläge zur Gestaltung des außerunterrichtlichen Bereiches und des gesamten Lebens

          an der Schule unterbreiten und sich an deren Realisierung beteiligen,

  • mit eigenen Leistungen zur Ausgestaltung der Schule beitragen.

5. Stunden- und Pausenordnung

5.1. Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Das Schulhaus wird 15.30 Uhr geschlossen. Teilnehmer von Arbeitsgemeinschaften oder anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden von dem jeweiligen Verantwortlichen beaufsichtigt.

5.2. Während der großen Pausen halten sich die Schüler der 5. bis 9. Klassen im Freien auf (Schulhof, Spielplatz, Schulpark).
Das Betreten des Sportspielfeldes und der anderen Sportanlagen ist während der Pausen untersagt.
Bei schlechter Witterung ist Hauspause (Durchsage / Bekanntgabe per Aushang).

Unterrichts- und Pausenzeiten

(regulär)                                                        (verkürzt)

1. Stundenblock        07:50 bis 09:20 Uhr          1. Stundenblock         07:50 bis 08:50 Uhr

2. Stundenblock        09:35 bis 11:05 Uhr           2. Stundenblock         09:05 bis 10:05 Uhr

                                                     Essenspause (Busschüler)                         

3. Stundenblock        11:35 bis 13:05 Uhr           3. Stundenblock         10:15 bis 11:15 Uhr

                                                     Essenspause                                               

4. Stundenblock        13:35 bis 15:05 Uhr          4. Stundenblock         11:30 bis 12:30 Uhr

M. Müller

Schulleiterin