Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 14.02.2025 bis 07.03.2025, während der Öffnungszeiten des Sekretariats oder per Post/Briefkasteneinwurf. Besteht im Zusammenhang mit der Schulaufnahme ein besonderer Beratungsbedarf, insbesondere bei Aufnahmewunsch ohne die entsprechende Bildungsempfehlung, muss die Anmeldung persönlich vor Ort erfolgen.
Sie können Ihr Kind zu folgenden Terminen anmelden:
17.02.2025-21.02.2025 | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
02.03.2025-06.03.2025 |
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Montag/Dienstag) 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Mittwoch) |
Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit bzw. reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
im Original
- die vollständig ausgefüllte Anmeldung, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten (gelbes Blatt),
- die Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original* sowie
- die Ergänzung zum Antrag auf Aufnahme,
- die Vollmacht zur verbindlichen Anmeldung inkl. Personalausweiskopie
*Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern / mit Migrationshintergrund / aus dem Ausland u.a.
in Kopie
- die aktuell erteilte Halbjahresinformation Klasse 4,
- das Jahreszeugnis Klasse 3,
- die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis des Kindes,
- Nachweis Masernschutz
- medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan,
- ein Nachweis des alleinigen Sorgerechtes,
- Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 07.03.2025 an.
Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 11.03.2025, 9:30 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zuzgl. 10 Minuten Einlesezeit.
Die Beratungsgespräche finden vom 11.03.2025 bis zum 20.03.2025 im Gymnasium statt.
Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens 10.04.2025 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 21.03.2025 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.
Für das Schuljahr 2025/2026 nehmen wir voraussichtlich vier 5. Klassen auf.
Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses der Aufnahmekapazität werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
- Kinder mit Hauptwohnsitz im Landkreis
Die Vergabe der übrigen Plätze erfolgt im Losverfahren.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. S. Knott
Schulleiterin