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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 04.04.2022 wird eine neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung wirksam:

 

 

  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt für Schülerinnen und Schüler sowie für schulisches Personal sowohl im Unterrichtsraum als auch im Schulgebäude.

 

Grundsätzlich wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung weiterhin empfohlen, zum Schutz der eigenen Gesundheit und zum Schutz anderer.

 

  • Das Testregime wird vorerst unverändert fortgesetzt: Die Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest findet zweimal wöchentlich statt, jeweils dienstags und freitags.
  • Wesentlich ist die Beendigung der Pflicht der Schulen zur Meldung von positiven Antigenschnelltests an die Gesundheitsämter.

 

Stattdessen wird durch die Schule ein Nachweis über die positive Testung (als Voraussetzung für einen PCR-Test bzw. für die Eltern zur Geltendmachung evtl. bestehender Entschädigungsansprüche) ausgestellt.

In der Regel werden durch die Gesundheitsämter keine individuellen Bescheide oder Informationen an die positiv getesteten Personen oder Kontaktpersonen versendet. Das bedeutet, dass als Nachweis der Absonderung allein der PCR- Testnachweis bzw. der vorherige Test in der Schule dient.

Beachten Sie bitte auch das beigefügte Info-Blatt

Wir wünschen allen eine gesunde und friedvolle Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

gez. M. Müller Schulleiterin

 

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