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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Schreiben des SMK vom 3. März 2022 wurde uns der Beschluss des Kabinetts zur neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung mitgeteilt.

Mit Wirkung vom kommenden Montag, 7. März 2022 bis zum Freitag, dem 19. März 2022 gelten folgende Regelungen:

 

  • Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt; es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus medizinischen und aus anderen Gründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung.
  • Das Testregime wird verändert: Die Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert, jeweils dienstags und freitags. Bei positivem Corona-Testergebnis einer Schülerin oder eines Schülers besteht eine 5tägige Testpflicht für die betreffende Klasse.

Durch diese engmaschige Kontrolle ist damit in der Regel die Anordnung häuslicher Lernzeit für einzelne Klassen oder Schulen nicht mehr notwendig und kontinuierlicher Präsenzunterricht abgesichert.

  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt im Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler sowie für schulisches Personal.
  • Die weiteren Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkung und die Pflicht zum Tagen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – sind weiterhin „Bis zum Platz mit Maske“

Wir wünschen allen eine gesunde und friedvolle Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

gez. M. Müller Schulleiterin