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Bekanntmachung des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS):

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Freitag, 05.11.2021, gelten die Regelungen der Vorwarnstufe.

In Ergänzung unserer Mitteilung vom 28.10.2021 bedeutet das: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin auch für den Unterricht. Wir bitten um Beachtung!

Mit freundlichen Grüßen

gez. M. Müller

Schulleiterin