Bekanntmachung des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS):
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Freitag, 05.11.2021, gelten die Regelungen der Vorwarnstufe.
In Ergänzung unserer Mitteilung vom 28.10.2021 bedeutet das: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin auch für den Unterricht. Wir bitten um Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen
gez. M. Müller
Schulleiterin